Marksteine für Bildung mit Freude und Lernen ohne Schulzwang

23. Mai 2009

60 JAHRE GRUNDGESETZ

23. Mai: Tag des Grundgesetzes, Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949

Das Grundgesetz wurde heute vor 60 Jahren in Bonn verkündet und unterzeichnet. Es war ursprünglich als Provisorium geplant, wurde nach der Wiedervereinigung als gesamtdeutsche Verfassung übernommen und hat in seiner sechzigjährigen Geschichte bereits 52 Änderungen und Ergänzungen erlebt.

Der Ausbau der Grund- und Menschenrechte war von Anfang an ein zentrales Anliegen der Grundgesetz-entwicklung. Im Parlamentarischen Rat hatte eher die Vorstellung dominiert, dass die Freiheit gegen den Staat geschützt werden müsste. Freiheitsrechte waren als Verbote an die öffentliche Hand formuliert, die Freiheit der Menschen zu beeinträchtigen. Das entsprach den elementaren Menschenrechtsstandards der damaligen Zeit. Politische Mitwirkungsrechte und soziale Garantien fanden sich allenfalls in Ansätzen.

(aus: Das Grundgesetz im Wandel der Zeit von Christoph Gusy, Seite 2 – Hervorhebungen von mir)

In diesem Zusammenhang sei vor allem daran erinnert, dass nun schon seit einiger Zeit stetig darauf hingearbeitet wird, sogenannte Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das aber ist unnötig, da Kindern genauso wie den Volljährigen alle Grund- und Menschenrechte vollumfänglich zustehen! Kinder sind Menschen! Da Kinder, insbesondere natürlich in den jungen Jahren, auch schutzbedürftig sind und manche Dinge noch nicht alleine entscheiden können, geht es in Wirklichkeit darum, wer in Zukunft diese Entscheidungen für die Kinder fällen wird und wer im Bedarfsfall den Schutz übernehmen wird.

In Zeiten wie den unsrigen darf man mit gutem Grund daran zweifeln, ob die Verankerung von Kinderrrechten im Grundgesetz wirklich eine humanitäre Geste gegenüber den Minderjährigen ist oder nicht tatsächlich nur die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat und seinen Organen zunehmend aushöhlen soll. Der Staat als Wächter der Rechte von Kindern gegenüber deren Eltern, seine Organe als Ausübende von Sorgerechten – das ist das eigentliche Ziel. Das Versagen weniger Eltern, in der Öffentlichkeit breitgetreten, wird dazu benutzt, Eltern grundsätzlich so hinzustellen, als ob alle Kinder einen von diesen unabhängigen eigenen Schutz bräuchten, welcher staatlicherseits wahrgenommen werden soll.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass aus Rechten schnell Pflichten werden. Das Recht des Kindes auf Bildung wird mit der Pflicht zum Schulbesuch beantwortet – kommt das Kind dieser Pflicht nicht nach, wird die Pflicht mit Zwang – mit staatlichem Zwang – durchgesetzt. Das Recht jeden Kindes auf einen Betreuungsplatz ab Geburt – wie es ab dem Jahr 2013 gelten soll – wird zur Pflicht werden, wenn Eltern weiterhin von staatlichen Leistungen abhängig sind bzw. diese in Anspruch nehmen wollen, oder sicherlich auch, wenn Staatsvertreter befinden, dass das Kind in der Institution besser betreut wäre als im Elternhaus. Der Willkür werden im letzteren Fall Tür und Tor geöffnet sein, denn am Hebel der Macht sitzen die Staatsvertreter. Ein Beispiel für den ersten Fall sind die ALG 2-Leistungen, denn wer diese erhalten will, der muss dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen, und das kann er nur, wenn das Kind entsprechend betreut ist. Das Recht auf einen Betreuungsplatz ab Geburt wird dann von betroffenen Eltern verpflichtend genutzt werden müssen.

In Österreich gibt es (in einzelnen Bundesländern) schon heute einen Extrazuschlag zur Kindeserziehung, wenn man sein Kind impfen lässt – wer nicht impfen lässt, der bekommt diesen Zuschlag nicht. So wird durch die Hintertüre für finanziell schwache Familien eingeführt, was es eigentlich nicht gibt: eine Impfpflicht der anderen Art.

Bedenkenswert ist auch – gerade im Hinblick auf die im Herbst anstehenden Bundestagswahlen – dass Änderungen des Grundgesetzes unter einer großen Koalition besonders leicht durchgesetzt werden können!

Lesenswerte Beiträge zum Thema 60 Jahre Grundgesetz:

Christoph Gusy: Das Grundgesetz im Wandel der Zeit (Bundeszentrale für politische Bildung)
– daraus dieses nachdenkenswerte Zitat:

Die Verfassung der USA gilt seit über 200 Jahren. Ihr Text umfasst 10 Druckseiten, lässt also Vieles offen, ist aber auch erst 27mal ergänzt worden. Eine erstaunliche Stabilität, welche dazu geführt hat, dass der maßgebliche politische Wandel von der Rechtsprechung vorgenommen wurde.

Das Grundgesetz ist diesen Weg nicht gegangen. Es ist deutlich länger (58 Druckseiten), regelt also auch viel mehr Einzelheiten und ist viel häufiger geändert worden. Dies geschah jeweils durch Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. [...]

Bernd Ulrich: 60 Jahre Grundgesetz (Deutschlandradio Kultur)
- daraus dieses nachdenkenswerte Zitat:

Eine große Chance wurde gewiss vertan, als es nach der Wiedervereinigung darum ging, über eine gesamtdeutsche Verfassung oder auch ein nur leicht überarbeitetes Grundgesetz das Volk abstimmen zu lassen. Artikel 146 des Grundgesetzes schrieb dies vor, doch fand sich keine parlamentarische Mehrheit, – unter anderem mit dem Argument, die Qualität des erfolgreichen Grundgesetzes dürfe nicht verspielt werden. Dahinter verbirgt sich allerdings eine tief sitzende Furcht vor dem Volk – und eine immer noch zu wenig selbstbewusste Demokratie. Am Grundgesetz liegt es jedenfalls nicht.

älterer Post zum Thema:
Tag des Grundgesetzes (vom 23. Mai 2008)

18. Februar 2009

NATIONALFLAGGE IN SCHWARZ-ROT-GOLD

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Foto: Thommy Weiss / PIXELIO

Eine Nationalflagge in Schwarz-Rot-Gold seit dem 18.02.1919

Schwarz-rot-goldene Fahne

Für uns ist es ein gewohntes Bild – an staatlichen Feiertagen weht eine schwarz-rot-goldene Flagge vor dem Kanzleramt und anderen öffentlichen Gebäuden, Soldaten tragen eine schwarz-rot-goldene Flagge in Kleinformat auf ihren Uniformen und wenn deutsche Sportlerinnen und Sportler bei großen Veranstaltungen gewinnen, wird die schwarz-rot-goldene Fahne gehisst. Wieso aber hat unsere Nationalflagge gerade diese Farben, wieso nicht einfach rot und gelb und lila?

Symbol für Freiheit und Gerechtigkeit

Diese Farben haben Tradition und es ist die Idee der Freiheit, die damit verbunden ist. Anfang des 19. Jahrhunderts gab es viele Studenten, die sich in so genannten Burschenschaften zusammengeschlossen haben und gegen die herrschenden politischen Zustände protestierten. Die Studenten wollten, dass mehr soziale Gerechtigkeit herrscht, sie forderten mehr Freiheit für die Menschen. Sie haben die erste große Studenten-Demonstration durchgeführt, als sie auf dem „Hambacher Fest“ im Sommer 1832 mit schwarz-rot-goldenen Fahnen ihre politischen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und weniger politischem Druck von oben zum Ausdruck brachten. So wurde schwarz-rot-gold zum Symbol für mehr Freiheit und mehr Gerechtigkeit. Die Obrigkeit wehrte sich gegen die Forderung der Studenten und verbot, dass schwarz-rot-gold in der Öffentlichkeit gezeigt wurde.

Im Grundgesetz festgelegt

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges hat die deutsche Nationalversammlung in Weimar beschlossen, dass schwarz-rot-gold die deutschen Nationalfarben sein sollen und zwar heute vor 90 Jahren. Es war das klare Bekenntnis zur Freiheit. Unter Hitler wehte dann die schwarz-weiß-rote Hakenkreuzfahne der Nazis, aber die Bundesrepublik Deutschland hat dann auch wieder schwarz-rot-gold gewählt. So heißt es in Artikel 22 im Grundgesetz schlicht: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“. Dass auch die DDR diese Farben für ihre nationale Flagge gewählt hatte, allerdings ergänzt mit ihren Symbolen Hammer und Sichel, soll nicht unerwähnt bleiben.
Für die Bundesrepublik Deutschland sollte die Wahl von schwarz-rot-gold deutlich machen, dass Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Demokratie die Grundpfeiler unseres Staates sind.

Quelle: HanisauLand Kalender

3. Oktober 2008

TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT

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03. Oktober: Tag der Deutschen Einheit, seit 1990

Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist laut Einigungsvertrag seit 1990 Deutschlands Nationalfeiertag, da an diesem Datum die Deutsche Wiedervereinigung vollzogen wurde. Der 3. Oktober ist ein gesetzlicher Feiertag der Bundesrepublik Deutschland.

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Das wiedervereinte Deutschland ist dieses Jahr erwachsen geworden:

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Quelle: Die wiedergefundene Einheit der Deutschen am 3. Oktober 1990

20. Juni 2008

WELTFLÜCHTLINGSTAG

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20. Juni: Weltflüchtlingstag, bis 2000: Tag des afrikanischen Flüchtlings UNHCR, seit 1995

Weltflüchtlingstag: Was heißt es, Flüchtling zu sein?

Am 20. Juni ist Weltflüchtlingstag. An diesem Tag machen die Vereinten Nationen weltweit darauf aufmerksam, was es heißt, Flüchtling zu sein. Das Flüchtlingsproblem war im 20. und ist im 21. Jahrhundert eine der Konstanten der Weltpolitik. Fluchtbewegungen werden häufig durch Kriege, teils auch durch politische Repression oder sonstige problematische Lebensverhältnisse ausgelöst. Heute gibt es verschiedene völkerrechtliche Regelungen, die aber allein nicht ausreichen, um das Problem einzudämmen oder zu lindern. Neben der Linderung des Leids von Flüchtlingen muss die Beseitigung von Fluchtursachen ganz oben auf der Agenda einer sinnvollen Flüchtlingspolitik stehen.

Flüchtlinge sind Personen, die durch politische (Zwangs-)Maßnahmen, Kriege und existenzgefährdende Notlagen veranlasst wurden, ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer zu verlassen. Dieser Begriff schließt im weiteren Sinn neben Emigranten auch Vertriebene, Zwangsumgesiedelte, Deportierte und in fremde Gebiete verschleppte Zwangsarbeiter ein.

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Quelle: Brockhaus

Flucht und Emigration aus Deutschland aufgrund von Problemen mit der deutschen Schulbesuchspflicht

In Zusammenhang mit dem Thema Schulpflicht und Schulzwang soll darauf verwiesen werden, dass jedes Jahr etliche Familien Deutschland verlassen, weil sie hier ihren Kindern nicht die ihnen am besten angemessene Bildung zukommen lassen können. Weder die Eltern noch die Kinder selbst haben in Deutschland das Recht, den Bildungsweg als Sorgeberechtigte bzw. nach eigenem Gutdünken frei zu wählen. Bildung untersteht einem so postulierten staatlichen Auftrag und den damit verbundenen staatlichen Kontrollen und Vorschriften, und letztere lassen alle schulbesuchsfreien Bildungswege nicht zu.

Lesen Sie dazu folgende Artikel über zwei betroffene Familien:

17. Juni 2008

VOR 55 JAHREN …

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17. Juni 1953

Zwischen einer halben Million und einer Million Menschen protestierten im Juni 1953 in der gesamten DDR gegen die Politik des Ulbricht-Regimes. Die Verschlechterung der Lebensbedingungen und politische Schikanen hatten massiven Unwillen in der Bevölkerung geweckt. Nach rigorosen Erhöhungen der Arbeitsnormen begannen Bauarbeiter der Stalinallee am 16. Juni einen spontanen Streik, am folgenden Tag weitete sich der Protest zu einer landesweiten Volkserhebung aus. Aus zunächst rein wirtschaftlichen Forderungen wurden rasch politische Parolen wie „Nieder mit der Regierung“ und „Freie Wahlen“. Die SED-Führung war der Lage nicht gewachsen. Sie ließ den Aufstand durch die Volkspolizei und sowjetische Panzer niederschlagen, was 55 Demonstranten das Leben gekostet hat. Rund 1.400 Aufständische wurden zu zum Teil langjährigen Haftstrafen verurteilt. Aus Angst vor einem Dritten Weltkrieg griffen die Westmächte nicht ein – entgegen den Erwartungen vieler Bürgerinnen und Bürger in Ost und West. In der Bundesrepublik Deutschland war der 17. Juni jahrzehntelang der „Tag der deutschen Einheit, in der DDR wurden die Aufstände als „konterrevolutionärer Putsch“ bezeichnet und totgeschwiegen.

yon: Bundeszentrale für politische Bildung – Themen – Geschichte – Schwerpunkt – 17. Juni 1953

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