Marksteine für Bildung mit Freude und Lernen ohne Schulzwang

2. April 2009

INTERNATIONALER KINDERBUCHTAG

02. April: Internationaler Kinderbuchtag, am Geburtstag des dänischen Dichters Hans Christian Andersen

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Internationaler Kinderbuchtag

Am 2. April 2009 steht weltweit die Kinderliteratur im Mittelpunkt

Am Geburtstag Hans Christian Andersens, dem 2. April, feiern Leseförderer weltweit alljährlich den Internationalen Kinderbuchtag, um verstärkt Aufmerksamkeit auf die Kinderliteratur und Leseförderung zu richten. Für diese vom International Board on Books for Young People (IBBY) etablierte Aktion hat 2009 Ägypten die Patenschaft übernommen. Jedes Jahr begleitet eine andere IBBY-Sektion den Internationalen Kinderbuchtag mit einer Botschaft und einem Plakat. In diesem Jahr trägt die Botschaft den Titel „I am the World“. Sie stammt wie auch das Poster vom ägyptischen Künstler und Grafik-Designer Hani D. El-Masri. Diese Materialien können bei der ägyptischen Sektion angefordert werden.
Download des Posters (JPG, 4,2 MB)
Download der Botschaft (PDF, 1,6 MB)

Quelle: Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. – Internationales

Was für Bücher empfehlen Kinder und Jugendliche selber zum Lesen?

Hier sind die Leseempfehlungen von Silas, 9 Jahre:

„Das gibt´s doch nicht!“, Ein total verrücktes Sachbuch  von Falko Honnen, Tessloff Verlag

Beschreibung hinten:
„Diese verrückte Bilderbuch steckt voller schräger Überraschungen: Da werden Socken gegrillt, Pflastersteine gesaugt und echte Fische als Zeltheringe benutzt. Es wachsen Wasserhähne aus Bäumen, Hunde tragen Taucherbrillen und Salamis dienen als Lenker…..“
Ist eines unserer Lieblingsbücher;sehr phantasievoll und  bringt uns immer wieder zum Lachen. . V.a. für 3-8 Jährige, aber eigentlich für jedes Alter witzig.

„Abenteuer Zeitreise“- Reihe von MEYERS

z.B. Die Geschichte einer Stadt, Die Geschichte einer Burg ( Entwicklung einer Burg durch die Jahrhunderte) – hier ist eine Liste der Titel der Reihe „Abenteuer Zeitreise“
Wer viel Lesestoff auf einmal möchte, der kann sich „Abenteuer Zeitreise: Fünf TItel im Sammelband“ holen:
Hier wird Geschichte lebendig! Der Sammelband „Abenteuer Zeitreise“ entführt uns zu aufregenden Plätzen und packenden Ereignissen in der Vergangenheit. Die spannende Reise beginnt Jahrtausende vor unserer Zeit und endet in der Gegenwart: von Dinosauriern, dem Leben in der Steinzeit, dem alten Ägypten, der Geschichte einer Burg bis hin zur Entstehung einer Stadt. 60 großformatige Panoramabilder zeigen die unterschiedlichen Gesichter der Orte im Wandel der Zeit und laden zum Suchen und Entdecken ein

„Caius, der Lausbub aus dem alten Rom“  von Henry Winterfeld; cbj-Verlag

Beschreibung hinten:
„Lausejungen gab es schon im alten Rom! Xantippus und ihr Lehrer (Hauslehrer! – Anmerkung von mir) werden in eine Reihe spannender Abenteuer verwickelt, aber Wagemut und List helfen ihnen auch aus den ausweglosesten Situationen.“

„Feuerschuh und Windsandale“ von Ursula Wölfel, Carlsen Verlag

Von einem Vater, der mit seinem Sohn auf Wanderschaft geht
gebundene Ausgabe bei Thienemann:
Der siebenjährige Tim ist der Allerdickste in der Klasse und wird deshalb immer gehänselt. Alle seine Sorgen vergisst und verlernt er jedoch, als er mit seinem Vater vier Wochen lang in den großen Ferien über Land ziehen darf. Was Tim zusammen mit seinem Vater unterwegs erlebt, ist spannend, aber auch so einfach erzählt, dass jedes Kind es verstehen kann.
und als Taschenbuch bei CARLSEN.
Ein Kinderbuchklassiker, neu illustriert von Bettina Wölfel – ideal zum Vorlesen. Ausgezeichnet mit dem Deutschen Jugendliteraturpreis, auf der Ehrenliste zum internationalen Hans-Christian-Andersen-Preis. In 16 Sprachen übersetzt. [amazon.de]

„Sams Wal“ von Katherine Scholes, Ravensburger Buchverlag

„Sam traut seinen Augen nicht: Der Wal, den er am Strand gefunden hat, lebt. Aber wie soll er ihm ins Meer zurückhelfen? Für ihn allein ist das Tier viel zu schwer. Und wenn er die Fischer holt, werden sie es töten wollen, denn das Gebiss des Zwerg-Pottwals ist eine begehrte Jagdtrophäe.
Eine Tiergeschihcte ab 9″

Und hier ist eine Leseempfehlung von einem 14-jährigen Mädchen:

„Alhambra“ von Kirsten Boie, Oetinger

Gerade war Boston noch mit seinen Mitschülern auf dem arabischen Seidenmarkt in Granada. Plötzlich ist alles anders: Durch ein Tor in der Zeit ist Boston im Jahr 1492 gelandet. Dort wird es für ihn lebensgefährlich. Er erweckt Misstrauen am spanischen Königshof und auf der Alhambra gerät er in die grausamen Fänge der Inquisition. Doch zwei neue Freunde, Tariq und Salomon, als Muslim und Jude selbst bedroht, stehen ihm in dieser fast ausweglosen Situation bei. Aber die Rückkehr Bostons hängt nicht nur davon ab, ob er den Schlüssel zur Gegenwart findet, sondern auch von der Entdeckung Amerikas …  [amazon.de]

Isla, Mutter von drei Kindern im Alter von 2 bis 7 Jahren, empfiehlt Tiergeschichten aus der Urzeit, die es nur noch antiquarisch (z.B. bei zvab.com, abebooks.de, www.buchfreund.de) gibt. Auf ihrem Blog schreibt sie über „Trigan, der Dreihornsaurier“ und „Wirru, das Wildpferd“:

Die Bücher von Lothar Streblow gefallen uns wirklich gut! Die Kinder sind fasziniert von den Tiergeschichten, weil sie realistisch erzählt werden und man sich das Geschehen wunderbar vorstellen kann.
Leider werden Streblows Bücher nicht mehr gedruckt (soweit ich weiß), aber im Netz findet man gebrauchte, wenn man ein bisschen stöbert. :-)

Die Altersempfehlungen für die Kinderbücher Streblows liegen bei 10 Jahren, und da ich mir einige selber erworben habe, kann ich sagen, dass sie in jedem Fall auch für ältere Kinder und an realistischen Schilderungen der urzeitlichen Tierwelt interessierte Jugenliche empfehlenswert sind.

P. und ihre drei Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren empfehlen:

„Adi: Jugend eines Diktators“ von Gudrun Pausewang, Ravensburger Buchverlag

Adolf Hitler: die unglaublichste, die unbegreiflichste Figur der deutschen Geschichte, wohl nicht nur dieses Jahrhunderts. Wie war dieser „Adi“ als Jugendlicher, als Sohn, Klassenkamerad, Freund? [amazon.de]

23. Mai 2008

TAG DES GRUNDGESETZES

23. Mai: Tag des Grundgesetzes, Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949

„Genau vier Jahre nach Kriegsende, am 8. Mai 1949, verabschiedete der parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. In der Präambel wird ausdrücklich auf den vorläufigen Status des Grundgesetzes, das daher nicht Verfassung genannt wird, hingewiesen.“ (aus der Audiodatei des Deutschen Historischen Museums, Berlin, zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, siehe: Audioübersicht)

Unterzeichnet wurde das Grundgesetz dann am 23. Mai 1949, der Tag, an den heute erinnert wird.

Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949

Der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, unterzeichnet das Grundgesetz
Bonn, 23. Mai 1949
(historische Photographie)

Am heutigen Tag soll daran erinnert werden, dass Grundrechte Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat sind. Das heißt, dass mit der Festschreibung dieser Rechte den Bürgern ein Instrument in die Hand gegeben wird, um sich gegen etwaige Übergriffe staatlicher Macht zu wehren. Eingriffe in diese Grundrechte von Seiten des Staates, die aufgrund eines Gesetzes ausdrücklich erlaubt sind, müssen immer begründet und verhältnismäßig sein.

Grundrechte – Bildung – Schulpflicht

In Bezug auf Bildung bedeutet dies:

Allgemein wird angenommen, dass Bildung für Kinder ab dem sechsten Lenbensjahr notwendigerweise in Schulen stattfindet. Damit wird die Pflicht zum Besuch von Schulen begründet, die auch als Verwirklichung des Rechtes des Kindes auf Bildung gesehen wird.

Wir können uns die folgenden kritischen Fragen stellen:

  • Findet Bildung für Kinder ab spätestens sechs Jahren wirklich notwendigerweise, also optimal in Schulen statt?
  • Was ist eigentlich Bildung?
  • Kann ein Kind gegen seinen Willen, also auch wenn es sich selbst weigert, die Schule aufzusuchen, durch den Schulbesuch Bildung erlangen?
  • Gäbe es Alternativen zum Schulbesuch?
  • Entsprächen solche Alternativen unter Umständen eher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Beschneidung eines Grundrechtes durch einfaches Gesetz nur dann, wenn dies verhältnismäßig ist)?
  • Kann denn die Schulpflicht als Pflicht zur Anwesenheit in einer Schule überhaupt noch begründet werden?

Sicherlich gäbe es noch mehr mögliche Fragen in diesem Zusammenhang. Normalerweise werden sie jedoch selten laut gestellt und wenn doch, dann vereinzelt oder von Gruppierungen, die lediglich eine kleine Minderheit der Bürger vertreten.

„In den ersten neunzehn Artikeln werden die Grundrechte des Menschen gesichert. Die entscheidenden Grundprinzipien des Grundgesetzes sind in Artikel 20 zusammengefasst.“ (wie oben, siehe: Audioübersicht)

Entscheidend für Fragen nach der rechtlichen Anfechtbarkeit der Schul(anwesenheits)pflicht und des Schulzwanges sind vor allem die Artikel Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2, und Art. 7 GG.

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht
die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.

Art 6
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.

Art 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am
Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der
bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen
Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen
der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet
werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen
als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen
den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in
ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer
Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der
Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung
ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht
genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung
ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von
Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder
Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art
in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

URL: http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf

In Artikel 2 ist von der freien Entfaltung der Persönlichkeit die Rede. Dies ist eine besondere Wendung, da Entfaltung ein Prozess ist, der von innen heraus geschieht, etwa wie eine Blütenknospe, die sich öffnet und dabei ihre ganze Pracht entfaltet. Wie müßten Bildungsorte aussehen, damit sich die Kinder dort wirklich entfalten können? Sicherlich sollte an solchen Orten den Kindern freigestellt sein, was sie wann und mit wem lernen. Doch auch wo sie lernen, sollte ihnen freigestellt sein. Es sollte eine entspannte Athmosphäre und Freiräume geben. Wer kennt nicht Kinder, die ab und zu lieber einen Tag zu Hause bleiben als in die Schule gehen würden, um ihren eigenen Spielen nachzugehen? Ein Ort, wo sich Kinder frei entfalten können, sollte daher auch freiwillig besucht werden können. Eine Schulbesuchspflicht ließe sich damit nicht vereinbaren.

Artikel 6, der den Eltern die Hauptrolle in der Erziehung und Pflege ihrer Kinder zuspricht, wird derzeit immer mehr ausgehöhlt. Gerade heute wurde vom Bundesrat der Novellierung des §1666 BGB zugestimmt. Damit erhalten Jugendämter und Familiengerichte noch mehr Macht über die Familien und die von der SPD schon länger geforderte „Lufthohheit über die Kinderbetten“ ist dem Staat und seinen ausführenden Organen nun schon ein ganzes Stück sicherer. Zukünftig kann den Eltern beispielsweise Weisung gegeben werden, wie sie ihre Kinder medizinisch behandeln zu lassen haben, dass die Kinder einen Kindergarten zu besuchen haben und selbstverständlich auch ausnahmslos die Schule. Eltern, die diese Weisungen nicht befolgen, droht der Entzug des Sorgerechtes für ihre Kinder.

In Artikel 7 ist interessanterweise nicht von einer Schulpflicht die Rede, lediglich davon, dass der Staat die Aufsicht über das Schulwesen hat. Die Schulpflicht wird erst in den Verfassungen oder den Schulgestzgebungen (bzw. beiden) der Länder geregelt. Der Bundesverband Natürlich Lernen! e.V. (BVNL) führt derzeit eine Kampagne für die Freiheit und Vielfalt der Bildungswege durch. Diese Kampagne soll zu einer Neugestaltung des Artikels 7 GG führen und damit endlich auch in Deutschland schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen offiziell die Möglichkeit geben, sich z. B. per Fernschule oder durch freies Lernen zu Hause weiterbilden zu können. Dies ist Realität in vielen europäischen Ländern, in Frankreich, wo es ein kostenloses staatliches Fernschulprogramm gibt ebenso wie in Italien, Österreich, Tschechien, Dänemark, Norwegen, England, Irland – um nur einige der Länder zu nennen, in denen das Bildungswesen wesentlich pluralistischer, liberaler und deregulierter ist als in Deutschland.

Verschiedene Initativen und Vereine unterstützen eine Liberalisierung des deutschen Bildungswesens. Hinweise finden Sie beim BVNL, bei Lernen ohne Angst e.V., Netzwerk Bildungsfreiheit e.V., beim Informationszentrum Leben ohne Schule, bei Die Freilerner, KRÄTZÄ und vielen mehr. Auch etliche Blogs zu diesem Thema sind mittlerweile im Netz zu finden.

Wer sich ganz allgemein tiefer mit der Materie Grundgesetz befassen möchte, findet hier einen Buchtipp (Grundgesetz leicht gemacht: Das Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland).

Anmerkung – ein weiterer bekannter historischer Tag jährt sich am 23. Mai:

Der 23. Mai ist auch der Jahrestag des sogenannten Prager Fenstersturzes (eigentlich: zweiter Prager Fenstersturz), der sich am 23. Mai 1618 ereignete und als Auslöser für den 30jährigen Krieg zwischen Protestanten und Katholiken in ganz Europa gilt. mehr …

18. Mai 2008

INTERNATIONALER MUSEUMSTAG

Gespeichert unter: Buchtipp — Schlagworte: , — eljascha @ 5:06

18. Mai: Internationaler Museumstag, angeregt durch Internationaler Museumsrat, seit 1978

Zum heutigen Tag stelle ich Ihnen ein empfehlenswertes Buch für die ganze Familie vor, das Sie in die Welt der bundesdeutschen Museen entführen wird:

Erlebnis Wissen

„Ob die Papierherstellung in Bergisch-Gladbach, das Hygienemuseum in Dresden, der Treffpunkt der Dinosaurier in Frankfurt, das Kino der Kinos in Düsseldorf oder der Jahrtausendturm in Magdeburg: Es gibt soviel zu entdecken, was schon war – und wie es heute ist. In Bild und Wort werden die Museen vorgestellt, Wißbegierige erfahren alles von der Adresse über Eintrittsentgelte bis hin zu Kritiken, Kinderfreundlichkeit, Führungen und verfügbaren O-Tönen. Bestehende Publikationen und Internetseiten werden vorgestellt und selbst vorhandene Restaurants werden kurz besprochen. Das Buch ist reich bebildert und vermittelt einen guten und ausführlichen Blick auf die dargestellten Orte der Wissensvermittlung. Es finden sich Informationen zu Führungen ebenso wie die zu Sonderveranstaltungen, zu Öffnungszeiten, Eintrittspreisen und sogar zur empfohlenen Verweildauer. So sind Eltern und Kinder in der Lage, gemeinsam einen Besuch vorzubereiten und zu planen. Und auch Schüler und ihre Lehrer können einmal einen Blick außerhalb der Schule wagen. Es gibt viel zu wissen da draußen: auch das macht dieses Buch klar.“

aus: Erlebnis Wissen. Rezension von Stefan Sedlaczek

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